Der Verein
Der Verein ist hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Seniorenfreundliches Lenzkirch, der im Rahmen des Projektes Lebensqualität durch Nähe im Jahr 2010 entstanden ist.
Der Verein wurde gefördert durch das Land Baden-Württemberg mit IMF-Mitteln, durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und eine Beteiligung der EU.
Der Verein Füreinander Miteinander bietet
Unterstützung und Hilfe für ...
- kranke, behinderte oder ältere Menschen, damit sie so lange wie möglich zu Hause leben können und die Kontakte in der Gemeinde nicht verlieren
- Familien und Alleinerziehende, die in Notfällen vorübergehend Unterstützung brauchen
- pflegende Angehörige, damit sie zeitweise entlastet werden
Was wird vom Verein angeboten?
- Persönliche Beratung durch Mitarbeiter/innen unseres Kontaktbüros im Kurhaus Lenzkirch zu festen Sprechzeiten und nach Vereinbarung
- Beratungstermine zur Klärung der notwendigen Hilfen können auch bei Ihnen zu Hause vereinbart werden
- Hauswirtschaftliche Hilfen im eigenen Zuhause, z.B.
- Erledigen von Einkäufen
- Kochen, Wäsche waschen, bügeln
- Wohnungsreinigung
- Gartenarbeit, Winterdienst
- Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen
- Fahr- sowie Hol- und Bringdienste in der näheren Umgebung
- Betreuungsdienste, z.B.
- Besuche
- Vorlesen
- Begleitung bei Spaziergängen
Wer kommt zu Ihnen?
Die Mitarbeiter/innen des Vereins Füreinander Miteinander
- haben Freude am Umgang mit anderen Menschen
- sind aufgeschlossen, verständnisvoll und stellen sich auf Ihre persönliche Situation ein
- engagieren sich in ihrer Freizeit und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung
- unterliegen der Schweigepflicht
- bilden sich durch Qualifizierungsmaßnahmen laufend fort
Was kosten die Dienste des Vereins Füreinander Miteinander?
Das Beratungsangebot des Kontaktbüros ist kostenlos. Das Büro ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen hilfebedürftiger Menschen aus der ganzen Gemeinde.
Hauswirtschaftliche und sonstige Hilfen werden gegen eine Aufwandsentschädigung von 11,50 € pro Stunde geleistet. Davon erhält der Helfer / die Helferin 11,00 € ausgezahlt, den Rest benötigt der Verein zur Zahlung von Kosten für Büro, Telefon, Versicherungen u.ä.
Für Fahrdienste wird zusätzlich eine Kilometerpauschale berechnet.
Menschen mit Pflegegrad steht von der Pflegekasse ein Entlastungsbetrag von 125 Euro (2025: 131 Euro) im Monat zu, der für solche Hilfen verwendet werden kann.
Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen finanziellen Belangen der Bürger durch Kostenerlass Rechnung zu tragen.